Europarechtliche Einflüsse
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Firmenwagen sorgt in der Praxis immer wieder für Beratungsbedarf. Widmet sich der Aufsatz von der Frage, ob die Rechtsprechung zum Behördenleasing Folgen für den Firmenwagen hat, so behandelt der Beitrag von die umsatzsteuerlichen Probleme bei der Fahrzeugüberlassung an Mitarbeiter mit Wohnsitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Diese kann aktuell zu einer kompletten Freistellung oder zu einer Doppelbesteuerung führen.
Zu einem anderen brisanten Thema „Der Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen“ liegen inzwischen zumindest die Schlussanträge des Generalanwalts vor. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige deutsche Regelung, wonach der Berichtigung der Rechnung keine Wirkung für die Vergangenheit zukommen soll, gegen Europarecht verstößt.
Im geht es um die Steuerfreiheit für durch Subunternehmer erbrachte Jugendhilfeleistungen. Ein Subunternehmer, der nicht die Voraussetzungen des § 4 Nr. 25 UStG erfüllt, kann sich für die Steuerbefreiung unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL berufen. Ob diese Rechtsprechung auch auf andere Subunternehmerverhältnisse anwendbar ist, untersucht Schäfer auf .
Die Erläuterungen zum steuerlichen Ort der im Zusammenhang mit einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen sind nun in 23 EU-Amtssprachen verfügbar. Sie erklären die neuen Vorschriften in den Art. 13b, 31a und 31b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates, welche ab 2017 gelten. An dem EU-Modellversuch „MwSt. Vorab-Auskünfte in grenzüberschreitenden Fällen“ sind nunmehr 18 Mitgliedstaaten beteiligt. Außerdem wurde die Liste der EU-MwSt. Vorab-Auskünfte in grenzüberschreitenden Fällen aktualisiert.
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2016 Seite 1
NWB KAAAF-66291