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Steuerfreiheit der Umsätze von Subunternehmern
(Revision eingelegt, )
Das Finanzgericht (FG) hat mit dem sowohl die aktuelle als auch die bis einschließlich 2007 geltende Regelung des § 4 Nr. 25 UStG im Fall von Subunternehmern als nicht unionsrechtskonform beurteilt. Die Berufung des Klägers auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL wurde durch das FG zugelassen und deren Voraussetzungen als erfüllt angesehen. Aufgrund vergleichbarer Regelungen anderer Steuerbefreiungsvorschriften hat das Urteil Bedeutung über den Bereich der Jugendarbeit hinaus und auch Subunternehmer im Pflegebereich können auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze hoffen.
A. Sachverhalt
Der Kläger war in den Streitjahren 2007 und 2008 als sog. Erziehungsbeistand selbständig tätig. Der Erziehungsbeistand ist in § 30 SGB VIII geregelt. Danach soll ein Erziehungsbeistand „das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.“ Die Erziehungsbeistandschaft ist in der Praxis freiwillig und wird auf Antrag der Sorgeberechtigten eingeleitet (vgl. Wikipedia zu „Erziehun...