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RENO Nr. 1 vom Seite 22

Wissenswertes zum Mindestlohn

Geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen; Rostock

Seit dem ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Zwischenzeitlich sind Entscheidungen erstinstanzlicher Arbeitsgerichte direkt zum MiLoG ergangen, aber auch Entscheidungen zu Branchenmindestlöhnen (z. B. für die Arbeitnehmer in Aus- und Weiterbildungsfirmen), die jedoch nach Auffassung von Arbeitsrechtlern sehr wahrscheinlich auch auf das MiLoG anwendbar sind.

Entscheidungen zum Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die drei im Nachfolgenden zuerst behandelten Entscheidungen beziehen sich unmittelbar auf Änderungen von Arbeitsverträgen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes anstrebten, also auf bereits am laufende Arbeitsverhältnisse und Änderungskündigungen. Die Gerichte hatten festzustellen, ob die begehrten Änderungen rechtmäßig waren. In der letzten Entscheidung geht es um die Zahlung von Mindestlohn im Krankheitsfalle.

Einbeziehung eines Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns?

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Leistungsbonus auf das Mindestarbeitsentgelt angerechnet werden darf oder nicht ().

Nach dem laufenden Arbeitsvertrag bezifferte ...