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RENO Nr. 1 vom Seite 19

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Keine Zwangsvollstreckung ohne Titel

Die Gläubigerin erhebt gegen den Schuldner eine Klage. Der Schuldner überträgt während des Verfahrens seine hälftigen Miteigentumsanteile an Grundstücken und Bankkonten an seine Ehefrau. Als die Gläubigerin davon erfährt, begehrt sie die Duldung der Zwangsvollstreckung durch die Ehefrau in die ihr übertragenen Miteigentumsanteile des Schuldners. Das Landgericht weist diese Klage zurück mit der Begründung, dass der zwingend vorausgesetzte Schuldtitel gegen den Schuldner – noch – nicht vorliegt. Die Gläubigerin legt Berufung ein, doch auch das OLG Hamm erklärt, dass der Schuldtitel eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung für die Zwangsvollstreckung darstellt. Aus diesem Grund ist auch ein unzulässiges Anfechtungsverfahren gegen die Ehefrau nicht bis zur Entscheidung der Hauptsache ruhend zu stellen.

Leitsatz: Will ein Gläubiger auf Vermögen zugreifen, welches vom in Anspruch genommenen Schuldner auf seine Ehefrau übertragen wurd...