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Insolvenzrecht | Anfechtung von Honorar für Sanierungsberatung
Ein mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens beauftragter Berater trägt als Anfechtungsgegner gegenüber dem Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die später vereinnahmten Beratungshonorare der Schuldnerin auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt worden sind (vgl. NWB TAAAE-64846) bzw. der vorgenommene Leistungsaustausch bargeschäftsähnlichen Charakter hatte und zur Fortführung des Unternehmens notwendig war (vgl. NWB PAAAE-96229), wenn sich für ihn bereits auf der Grundlage des Gutachtens mit hinreichender Deutlichkeit die desolate Finanzlage der Schuldnerin ergibt, die ohne weitere Finanzmittel oder maßgeblichen Gläubigerverzicht nicht überlebensf...