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BGH 07.10.2015 VIII ZR 247/14, NWB 1/2016 S. 17

Mietrecht | Ersatzmietergestellung bei freiwilligem Arbeitsplatzwechsel

Begehrt der Mieter eines Einfamilienhauses wegen geänderter Lebensumstände (hier: freiwilliger Arbeitsplatzwechsel) mit Rücksicht auf Treu und Glauben seine vorzeitige Entlassung aus dem längerfristig vereinbarten Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichend sicheres Bild über die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Nachmieters machen zu können.

Anmerkung:

Ein vorzeitiges Ausscheiden kann der Mieter, der das Verwendungsrisiko der Mietsache trägt (§ 537 Abs. 1 BGB), damit nur dann verlangen, wenn er insoweit sowohl ein berechtigtes Interesse an seiner Entlassung (etwa be...

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