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Online-Nachricht - Mittwoch, 03.03.2010

Erneuerbare-Energien-Gesetz | Bundeskabinett beschließt Senkung der Vergütung für Solarstrom

Das Bundeskabinett hat die Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum beschlossen. Die Vergütung für Dachanlagen soll hiernach einmalig um 16 Prozent abgesenkt werden. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus: Die Kosten für Solaranlagen sind allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken. Wahrscheinlich sinken die Preise 2010 um weitere zehn bis 15 Prozent. Renditen im zweistelligen Bereich sind aber nicht Sinn einer staatlichen Förderung. Deshalb korrigierte das Bundeskabinett das Erneuerbare-Energien-Gesetz  (EEG). Ohne Korrekturen am Erneuerbare-Energien-Gesetz käme es zu einer so genannten Überförderung. Schließlich finanzieren die  Verbraucher diese Gewinne durch die Umlage auf die Stromrechnung. Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Allein in den Jahren 2008 und 2009 hat sich die Solarstromleistung verdoppelt. Der Ausbau erfolgte auch deshalb so schnell, weil die Preise für die Anlagen deutlich gesunken sind. Die Vergütungssätze müssen nun an die Preis- und Kostenentwicklungen angepasst werden. Auch mit den vorgesehenen Änderungen kann die solare Energiegewinnung in Deutschland weiter ausgebaut werden. Auch künftig wird die Einspeisevergütung die durchschnittlichen Kosten für eine Anlage wieder einspielen. Die Auswirkungen auf den Verbraucherstrompreis fallen mit der Reduzierung aber deutlich geringer aus. Ohne die Korrektur hätten voraussichtlich 5,3 Mrd. Euro im Jahr durch die Umlage finanziert werden müssen. Die Kosten können nun auf voraussichtlich 3,4 Mrd. Euro begrenzt werden. 
Was ändert sich?

  • Für Dachanlagen: Zum wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.

  • Bei Freiflächen beträgt die Absenkung 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen ab dem entfällt. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen

  • Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.

  • Den Anreiz für den Eigenverbrauch erhöhen: Die Vergütung steigt hier von vier auf acht Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 800 Kilowatt. Eigenverbrauch bedeutet, dass man den gewonnenen Strom nicht einspeist, sondern selbst verbraucht. Er wird über einen Zähler registriert und bezuschusst.

  • Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Wird diese Grenze überschritten, wird stärker gekürzt: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012.  Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus.  

Mit dieser Flexibilisierung kann man nach Auffassung des Bundesregierung dem Marktgeschehen besser Rechnung tragen: Wenn viele Anlagen gebaut werden, liege das an den gesunkenen Preisen. Dann könne auch die Förderung vermindert werden. Betroffen von den Änderungen seien neue Anlagen. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.
Anmerkung: Der Bundestag muss der Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes noch zustimmen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung v.

 


 

Fundstelle(n):
OAAAF-14395