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Einkommensteuer | Nutzung eines Dienstwagens im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für Fahrten im privaten Bereich und zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung, kann der Arbeitnehmer nach dem für die Nutzung des Pkw im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen.
In einer Besprechung zum Urteil der Vorinstanz ( NWB GAAAE-79102) wurde noch die Auffassung vertreten, dass bei Dienstfahrzeugen ein Betriebsausgaben- bzw. [i]Zum Urteil des FG Münster s. Samagga, NWB 10/2015 S. 699Werbungskostenabzug im zweiten Betrieb bzw. bei der Überschusseinkunftsart möglich sein müsse...