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Einkommensteuer | Unterbrechung der Fahrten eines Steuerberaters durch Mandantenbesuche
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Abzugsbeschränkung durch die gesetzliche Entfernungspauschale für „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ gilt auch dann, wenn die jeweilige Hin- oder Rückfahrt durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird, gleichwohl aber als Ziel und Zweck der Fahrt das Erreichen der Wohnung oder der Betriebsstätte im Vordergrund steht. (2) Unterbricht ein Steuerberater eine Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte durch einen Mandantenbesuch, sind für die weitere Fahrtstrecke zu dem aufgesuchten Mandanten, die über die bei der Entfernungspauschale berücksichtigte Entfernung zwischen Wohnung und Betriebsstätte hinaus geht, nur die Mehrkosten der Fahrt allein durch das Dienstgeschäft veranlasst und deshalb (nur) die auf diese...