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Nutzung eines Firmenwagens durch Arbeitnehmer für eigene betriebliche Zwecke
Zum
[i] FG Münster, Urteil vom 26. 9. 2014 - 11 K 246/13 E NWB GAAAE-79102 Während die Rechtsprechung des BFH bei der Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen zur Erzielung von (weiteren) betrieblichen Einkünften bzw. Überschusseinkünften desselben Steuerpflichtigen als geklärt zu betrachten ist, ist nunmehr ein Verfahren vor dem BFH anhängig, in dem es um den umgekehrten Fall geht, also der Nutzung eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer zu eigenen betrieblichen Zwecken. Die Entscheidung des Finanzgerichts, wonach mit der 1 %-Besteuerung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betriebsausgabenabzug bei den Gewinneinkünften ausgeschlossen ist, verstößt m. E. gegen die BFH-Rechtsprechung.
I. Ausgangslage
[i]Arbeitnehmer nutzt Dienstwagen auch für eigenbetriebliche ZweckeDem NWB GAAAE-79102 liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger erzielte im Streitjahr als Unternehmensberater sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag wurde dem Kläger im Streitjahr von seinem Arbeitgeber ein Pkw zur Verfügung gestellt, welchen er uneingeschränkt für berufliche un...