Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften als gewerbliche Einkünfte
Veräußerungsgewinne im Privatvermögen sind grundsätzlich nicht steuerbar. Einkünfte i. S. v. § 17 EStG werden jedoch fiktiv als gewerbliche Einkünfte behandelt, obwohl es sich bei den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nicht um Anteile im Betriebsvermögen handelt. Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. v. § 17 EStG stellt also einen Sondertatbestand der gewerblichen Einkünfte dar. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelung und erläutert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie Rechtsfolgen einer solchen Veräußerung. Beispiele und Schemata erleichtern dabei das Verständnis.
Anwendungsbereich
Zunächst ist zu prüfen, ob § 17 EStG dem Grunde nach anwendbar ist. Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich hierbei insbesondere zu den betrieblichen Einkunftsarten sowie zu den weiteren Veräußerungstatbeständen im Privatbereich.
Vermögenszugehörigkeit der Anteile
Wird eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Veräußerers gehalten (z. B. zur Stärkung des Eigenkapitals), gilt die „Reinvermögenszuwachstheorie“. Diese besagt, dass nicht nur laufende Erträge im Rahmen der Gewinneinkünfte (vgl. §§ 13, 15 und 18 EStG) zu ve...