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Zustimmungspflicht des Gesellschafters aus gesellschafterlicher Treuepflicht
Der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft muss gem. NWB BAAAE-99190 für eine Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu seinem Ausscheiden aus gesellschafterlicher Treuepflicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen keine ausdrückliche Regelung enthalten. Denn diese Treuepflicht ist – so der BGH – jedem Gesellschaftsverhältnis ohne ausdrückliche Regelung immanent. Ein Gesellschaftsvertrag kann allerdings diese Treuepflicht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung konkretisierende Regelungen enthalten, die insbesondere die aus der Treuepflicht folgende Zustimmungspflicht für bestimmte Sachverhalte einschränken oder an weitere Voraussetzungen knüpfen (vgl. auch NWB QAAAF-00010, ZIP 2011 S. 768 = Kurzinfo StuB 2011 S. 435 ).