Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung ist auch dann in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn nur geringfügige Gewinne vorliegen.
Der Kläger war nebenberuflich freiberuflich tätig. Das Finanzamt wies den Kläger im Jahre 2011 darauf hin, dass er zukünftig verpflichtet sei, seine Steuererklärung in elektronischer Form einzureichen. Der Kläger teilte mit, dass seine nebenberuflichen Einkünfte zukünftig lediglich ca. 500 € pro Jahr betragen werden und er die Übermittlung persönlicher Daten per Internet ablehne. Das Finanzamt verlangte trotzdem die Einreichung elektronischer Steuererklärungen.
Das FG gab dem Finanzamt Recht, denn nach dem EStG sei die elektronische Form bei einem Gewinn von mehr als 410 € vorgeschrieben. Die elektronische Abgabe sei dem Kläger auch zumutbar, d...