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NWB BB 10/2015 S. 296

Werbung mit Testergebnis aus dem Internet

Einem Händler ist es gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben.

Der Beklagte bewarb einen Staubsauger mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis mit der Bewertung „sehr gut“. Dagegen klagte ein Wettbewerbsverband, der in der Bezugnahme auf das Testergebnis eine Wettbewerbswidrigkeit sah.

Das Landgericht gab der Klägerin Recht und wies darauf hin, dass der Hinweis auf eine Fundstelle alleine im Internet unzulässig sei. Vielmehr müsse ein Verbraucher auch ohne Internet die Möglichkeit haben, ein Testergebnis nachlesen zu können.

Das OLG hob das Urteil auf und gab dem Beklagten Recht. Eine Werbung sei dann zulässig im Sinne des UWG, wenn auf die Fundstelle hingewiesen werde und auf das Testergebnis einfach zuzugreifen sei. Ein solcher Zugri...

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