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Bankrecht | Keine pauschale Gebühr pro Buchung
Der BGH hat entschieden, dass Banken auch bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grds. jede Buchung berechnen dürfen. Das Gericht hat damit eine entsprechende Klausel in den AGB der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt. Die Klausel sah ein Entgelt in Höhe von 0,32 € „pro Buchungsposten“ vor. Der BGH hat eine Unwirksamkeit gem. § 134 BGB i. V. mit § 675e Abs. 1 und 4, § 675u BGB – bzw. nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit [i]Welker, NWB 34/2015 S. 2516es die Zeit vor Inkrafttreten des Zahlungsdiensterechts im Jahr 2009 anbelangt – angenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt folgt die Unangemessenheit der Klausel daraus, dass durch sie mangels Freipostenregelung auch Ein- und Auszahlungen bepreist werden, die als Akte zur Begründung oder Erfüllung von Darlehens- oder Verwahrungsverhältnissen zu quali...