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Erbrecht | Anfechtung der Erbannahme bzw. -ausschlagung bei fehlerhafter Bewertung des Nachlasses
Irrt sich ein Erbe darüber, ob eine gegenüber dem Nachlass gerichtete Darlehensforderung bereits verjährt ist, betrifft diese Vorstellung die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich seiner Aktiva und Passiva und berechtigt ihn zu einer Anfechtung der Erbannahme oder -ausschlagung (§ 119 Abs. 2 BGB), wenn nach Durchführung des Zivilprozesses feststeht, dass die Forderung entgegen seiner Vorstellung tatsächlich doch nicht verjährt ist und dies zur [i]infoCenter „Erbfall“ NWB BAAAB-03394 Überschuldung des Nachlasses führt.
Allein eine bloße Fehlvorstellung über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände berechtigt dagegen nicht zur Anfechtung, weil dies (noch) keine wesentliche Eigenschaft i. S. des § 119 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. 1Z BR 45/01 NWB FAAAF-00005; 1Z BR 113/98...