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NWB Nr. 34 vom Seite 2516

Unzulässige Kündigungsklausel der Sparkassen

BGH erklärt Sparkassen-AGB aufgrund Intransparenz für unwirksam

Dr. Daniel Welker

Soweit eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen gegenüber Verbrauchern ein Recht zur ordentlichen Kündigung gewährt, ohne jedoch klarzustellen, dass eine solche Kündigung nur aus sachgerechten Gründen zulässig sein kann, ist diese Klausel nach der jüngsten Rechtsprechung des NWB EAAAE-94455 aufgrund eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 i .V. mit Satz 1 BGB) unwirksam. Aus diesem Grund hat der BGH die weitere Verwendung einer derartigen Klausel untersagt und setzt damit seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung in Bezug auf unwirksame Klauseln zu Kontoführungsgebühren und Bearbeitungsentgelten für Darlehensverträge fort. Was aber bedeutet die jüngste Entscheidung des BGH für das Recht der Sparkassen, einen bestehenden Girovertrag mitsamt zugehörigem Girokonto zu kündigen?

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Ausgangslage zur Kündigung eines Girovertrags und Girokontos

[i]Bindung der Sparkassen an die GrundrechteGrds. sind Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute organisiert und haben einen öffentlichen Auftrag. Nach st. Rspr. des BGH sind s...

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