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WP Praxis 9/2015 S. 240

Inanspruchnahme externer Dienstleister durch den Wirtschaftsprüfer

Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit nehmen auch Wirtschaftsprüfer vermehrt Dienstleistungen durch Dritte in Anspruch. Beispiele dafür sind etwa die Nutzung fremder IT-Hardware, Archivierung von Arbeitspapieren, Auslagerung von IT-Anwendungen (Personalmanagement, Prüfung der Unabhängigkeit, Auftragsdokumentation u. a.), Call-Center-Leitungen, Administration der eigenen IT-Systeme, Mandantenumfeldanalyse, Massendatenanalyse.

Dabei zu beachtende, zentrale Aspekte sind nach Auffassung des IDW

  • die Wahrung der Verschwiegenheit,

  • das Beschlagnahmeprivileg (Beschlagnahmefreiheit setzt tatsächliche Verfügbarkeit und jederzeitigen, unbeschränkten Zugriff auf verwahrte Dokumente voraus) und

  • die Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Details hierzu i. ...

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