Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Inanspruchnahme externer Dienstleister durch den Wirtschaftsprüfer
Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit nehmen auch Wirtschaftsprüfer vermehrt Dienstleistungen durch Dritte in Anspruch. Beispiele dafür sind etwa die Nutzung fremder IT-Hardware, Archivierung von Arbeitspapieren, Auslagerung von IT-Anwendungen (Personalmanagement, Prüfung der Unabhängigkeit, Auftragsdokumentation u. a.), Call-Center-Leitungen, Administration der eigenen IT-Systeme, Mandantenumfeldanalyse, Massendatenanalyse.
Dabei zu beachtende, zentrale Aspekte sind nach Auffassung des IDW
die Wahrung der Verschwiegenheit,
das Beschlagnahmeprivileg (Beschlagnahmefreiheit setzt tatsächliche Verfügbarkeit und jederzeitigen, unbeschränkten Zugriff auf verwahrte Dokumente voraus) und
die Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
Details hierzu i. S. von Grenzen, Risiken u...