Aufgabe der Selbstverwaltung in der Wirtschaftsprüfung?
Die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform schreitet weiter voran. Am hat das Bundeskabinett das Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, mit dem die berufs- und aufsichtsrechtlichen Teile der Reform in Deutschland geregelt werden sollen. Die derzeitige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird dann zum aufgelöst. Das APAReG regelt dafür die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Beitrag von Lenz setzt sich mit Organisation, Aufgaben, Ermittlung- und Sanktionsbefugnissen der APAS auseinander und beurteilt diese auch im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit und die Transparenz der Aufsichtsinstanz. Dabei wird auch erläutert, weshalb von der Selbstverwaltung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer unter Berücksichtigung der Neuregelungen des APAReG nur noch sehr eingeschränkt gesprochen werden kann; weitgehend wird der Berufsstand künftig unter Staatsaufsicht gestellt.
Abschlussprüfung und Interne Revision
Der Kooperation des Abschlussprüfers mit den unternehmenseigenen Überwachungsorganen kommt eine hohe Bedeutung für die Prüfung des Jahresabschlusses zu. Das Zusammenspiel der Internen Revision und des Abschlussprüfers wird in IDW PS 321 geregelt. International ist ISA 610 (rev. 2013) einschlägig. IDW PS 321 sieht dabei einen grundsätzlichen Rückgriff auf Arbeitsergebnisse der Revisoren vor, wohingegen ISA 610 mit der Möglichkeit der „direkten Unterstützung“ einen weiteren Schritt in Richtung einer engeren Kooperation geht, der dem deutschen Berufstand aus rechtlichen Gründen bisher verwehrt bleibt. Oldewurtel/Kümpel/Wolz stellen in ihrem Beitrag die maßgeblichen Normen für die Zusammenarbeit von Abschlussprüfer und Interner Revision dar.
Online-Seminar zur Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz
An dieser Stelle möchte ich Sie noch auf unser kommendes Online-Seminar aufmerksam machen. Das IDW hat im August 2014 den IDW S 9 „Bescheinigung nach § 270b InsO“ und im Januar 2015 den IDW S 11 „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ verabschiedet. Unsere Referentin Frau WP/StB Claudia Stork wird Sie am von 15 bis ca. 17 Uhr mit den Grundlagen beider Standards vertraut machen und Ihnen die wesentlichen praxisrelevanten Brennpunkte aufzeigen.
Die Teilnahme an dem Online-Seminar ist für Kunden der Datenbank NWB Wirtschaftsprüfung kostenlos. Den Link für die erforderliche Anmeldung haben Sie mit dem Newsletter WP Praxis Express zu dieser Ausgabe bereits erhalten. Sollten Sie den Live-Termin nicht wahrnahmen können, haben Sie die Möglichkeit, die Aufzeichnung des Seminars in Ihrer Datenbank abzurufen.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
WP Praxis 9/2015 Seite 1
NWB SAAAE-99086