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Organisation und Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Abschied von der Selbstverwaltung in der Wirtschaftsprüfung
Am hat das Bundeskabinett das Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, welches die berufs- und aufsichtsrechtlichen Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt. Der Regierungsentwurf sieht die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) mit eigener Zuständigkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. In diesem Beitrag werden Organisation, Aufgaben, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der neuen Berufsaufsichtsbehörde untersucht.
Schmidt/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013 NWB OAAAE-33300
Die transparente und berufsstandsunabhängige Besetzung der Leitungsebene der zukünftigen Abschlussprüferaufsichtsstelle ist entscheidend für deren Glaubwürdigkeit.
Berufsangehörige und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden ab Juli 2016 weitgehend unter Staatsaufsicht gestellt.
Bei schwerwiegenden festgestellten Verstößen gegen Berufspflichten sollte auch die Identität einer natürlichen Person bekannt gemacht werden; bei Verfahren von hohem öffentlichen Interesse sollte sich die Abschlussprüferaufsichtsstelle zum Stand des Verfahrens äußern...