USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 1

Rechts(un)sicherheiten

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Themen , , sowie bleiben klärungsbedürftig. In anderen Fällen scheint Rechtssicherheit eingetreten zu sein. So hat die hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke erklärt, dass das mit einem begleitenden BMF-Schreiben im BStBl veröffentlicht werden soll. Dabei sei eine enge Auslegung des Urteils beabsichtigt. Demnach kommt eine Steuerbefreiung nur für die Abgabe von individuell für den Patienten hergestellten Arzneimitteln durch eine Krankenhausapotheke für eine in diesem Krankenhaus erbrachte ärztliche Heilbehandlung in Betracht. Die Grundsätze des BFH-Urteils sollen voraussichtlich in allen offenen Fällen anzuwenden sein; insbesondere für Zwecke des Vorsteuerabzugs soll eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen werden. Zudem soll die Möglichkeit eines vereinfachten Rechnungsberichtigungsverfahrens geprüft werden.

Die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Flüssigfutter in der Schweinemast durch eine Futtermittelgesellschaft an mehrere landwirtschaftliche Betriebe auf einer Hofstelle hat die nunmehr ebenfalls beantwortet. Abzugrenzen ist zwischen einer Futterlieferung zu 7 % und einer Dienstleistung zu 19 %. Jetzt steht fest, die Leistungen der Futtermittelgesellschaft an die pauschalierenden Mastbetriebe unterliegen in dem der Betriebsprüfung zugrunde liegenden Fall nicht dem ermäßigten, sondern dem Regelsteuersatz. Darüber hinaus räumt die OFD ein, dass hiervon abweichend aber Fallvarianten denkbar sind, in denen die Bereitstellung des Flüssigfutters als ermäßigt zu besteuernde Lieferung der Futtermittelgesellschaft beurteilt werden kann.

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2015 Seite 1
NWB VAAAE-96723