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EuGH-Vorlage zur Mindestnutzung beim Vorsteuerabzug
Bleibt der Vorsteuerabzug einer kommunalen Gebietskörperschaft, die einen Anschaffungsgegenstand außerhalb der hoheitlichen Aufgabenerfüllung im gewerblich geprägten Geschäftsbereich zu unternehmerischen Zwecken einsetzt, verwehrt, wenn der Liefergegenstand zu weniger als 10 % für das Unternehmen genutzt wird (sog. unternehmerische Mindestnutzung)?
A. Leitsatz
Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
§ 15 Abs. 1 Satz 2 des deutschen UStG bestimmt, dass die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt – und schließt insoweit den Vorsteuerabzug aus.
Die Regelung beruht auf Art. 1 der Entscheidung des Rates vom (2004/817/EG), der Deutschland ermächtigt, abweichend von Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG Ausgaben für solche Gegenstände und Dienstleistungen vom Abzug der Mehrwertsteuer auszuschließen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden.
Gilt diese Ermächtigung – entsprechend ihrem Wortlaut – nur für die in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (Art. 26 MwStSystRL) geregelten Fälle oder darüber...