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NWB EV 8/2015 S. 261

Einkommensteuer – Notarkosten bei Betriebsübergabe an die nächste Generation (BFH)

Der BFH hat entschieden, dass Rechtsberatungs- und Beurkundungskosten keine Betriebsausgaben der Gesellschaft sind, wenn Anteile an Personengesellschaften an einen Nachfolger übertragen werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte diesbezüglich ein sog. Musterverfahren betrieben und die Ansicht vertreten, die Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seien als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben einzuordnen. Dieser Ansicht ist der BFH leider nicht gefolgt (, NV; veröffentlicht am 24. 6. 2015).

Hintergrund: Aufwendungen einer Personengesellschaft sind als Entnahme zu beurteilen, wenn sie nicht weitaus überwiegend durch den Betrieb der Personengesellschaft, sondern ...

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