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Erbschaftsteuer – Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens (FG)
Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens sind nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen (; Revision anhängig).
Hintergrund: Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind die vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 Abs. 2 BGB) als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Es handelt sich um die sog. Erblasserschulden, also die im Zeitpunkt des Erbfalls schon in der Person des Erblassers begründeten gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen, auch wenn die Folgen erst nach dem Erbfall eintreten. Außerdem ist erforderlich, dass die Verbindlichkeiten den Erblasser im Zeitpunkt des Todes wirtschaftlich belastet haben, er also davon ausgehen musste, die Verpflichtungen unter normalen Umständen selbst erfüllen zu...