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Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung für Eigenheime bei Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken
Die Steuerbefreiung wegen Erwerbs eines Familienheims greift ein, wenn die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist und die erworbene Wohnung den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellt. Nach dem stellt die gelegentliche Nutzung zweier Räume wie S. 2126auch die unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken an Angehörige keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken dar.
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters nachdem ihre Mutter die Erbschaft ausgeschlagen hat. In ihrer Erbschaftsteuererklärung machte sie für den hälftigen Miteigentumsanteil an einer Immobilie eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG geltend. Sie war der Ansicht, es handele sich auch nach dem Tod des Vaters weiterhin um ein Familienwohnhei...