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Lohnsteuer | Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Lohnersatzleistungen
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen, stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen i. S. des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nach dem nicht als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge kommt ebenfalls nicht in Betracht.
Im Streitjahr 2011 bezog der Kläger Verletztengeld nach §§ 45 ff. SGB VII in Höhe von ca. 90.000 €. Darin waren Beiträge des Klägers zur Rentenversicherung enthalten. Weil zu der Frage, ob von steuerfreien Entgeltersatzleistungen abgeführte Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind ...