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FG Rheinland-Pfalz 24.03.2015 3 K 1443/13, NWB 29/2015 S. 2125

Lohnsteuer | Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Lohnersatzleistungen

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen, stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen i. S. des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nach dem nicht als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge kommt ebenfalls nicht in Betracht.

Anmerkung:

Im Streitjahr 2011 bezog der Kläger Verletztengeld nach §§ 45 ff. SGB VII in Höhe von ca. 90.000 €. Darin waren Beiträge des Klägers zur Rentenversicherung enthalten. Weil zu der Frage, ob von steuerfreien Entgeltersatzleistungen abgeführte Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind ...

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