Keine steuermindernde Berücksichtigung
von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund des Bezugs von steuerfreien
Lohnersatzleistungen
Leitsatz
Pflichtbeiträge
zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen,
stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien
Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nicht
als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts
zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge
kommt ebenfalls nicht in Betracht.
Fundstelle(n): FAAAE-90347
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.03.2015 - 3 K 1443/13
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