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Steuerstrafrecht | Erkundigungspflicht über steuerliche Pflichten
Jeder Steuerpflichtige muss sich über diejenigen steuerlichen Pflichten unterrichten, die ihn im Rahmen seines Lebenskreises betreffen. Dies gilt im besonderen Maße in Bezug auf solche steuerlichen Pflichten, die aus der Ausübung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit erwachsen. Bei einem Kaufmann sind deshalb jedenfalls bei Rechtsgeschäften, die zu einer kaufmännischen Tätigkeit gehören, höhere Anforderungen an die Erkundigungspflicht zu stellen als bei einem anderen Steuerpflichtigen (vgl. auch , BStBl 2009 II S. 932, Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG). Im Zweifelsfall hat er von sachkundiger Seite Rat einzuholen (vgl. NWB MAAAD-93868).
Im Streitfall hat der BGH den Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung von U...