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Abgabenordnung | Steueransprüche im Insolvenzverfahren – BMF klärt Anwendungsfragen
Gemäß dem im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 eingeführten Abs. 4 in § 55 AO stellen Steuerverbindlichkeiten, die von einem „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung des „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalters in der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründet werden, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten dar. Mit Schreiben vom klärt das BMF Anwendungs- sowie Verfahrensfragen und Anfechtungsaspekte. Zuletzt stellt das BMF klar, dass § 55 Abs. 4 InsO im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung im Falle einer anfechtbar geleisteten Zahlung mangels bestehender Steuerverbindlichkeiten tatbestandlich nicht erfüllt ist. Das Schreiben tritt an die Stelle des (BStBl 2012 I S. 120).