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Erbschaftsteuer: Der Referentenentwurf des BMF im Detail – Vermögenskonsolidierung, Finanzmitteltest und Verschonungsbedarfsprüfung bei Großerwerben unter Einbeziehung von Privatvermögen
[i] Zur Entscheidung des BVerfG s. Eisele, NWB 4/2015 S. 170 Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des greift das BMF die Monita des BVerfG in seiner Entscheidung vom - 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50) auf. Diese betreffen die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Lohnsummenprüfung, die Verschonung des betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50%, die fehlende Unterbindung von Gestaltungen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen sowie die Privilegierung des Erwerbs von Betriebsvermögen in „Großfällen“. Nachdem die Festlegungen des Referentenentwurfs zur Neufassung der Lohnsummenregelung [i]Zur geplanten Änderung der Lohnsummenklausel und Neudefinition des begünstigten Vermögens s. Eisele, NWB 25/2015 S. 1824 (Bagatellregelung für Kleinst- und Kleinfälle mit Arbeitnehmer-Bezug und ergänzender Flexibilisierungsklausel) sowie zur Neudefinition des begünstigten Vermögens (sog. Hauptzweckansatz) in NWB 25/2015 S. 1824 beleuchtet wurden, widmet sich der nachfolgende Beitrag der Vermögenskonsolidierung (einschließlich Finanzmitteltest und „Unschädlichkeitsgrenze“) sowie dem modifizierten Verschonungsregime für begünstigungsfähiges Unte...