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Erbschaftsteuer: Der Referentenentwurf des BMF im Detail – Lohnsummenklausel und Neudefinition des begünstigten Vermögens
[i]Neuregelung bis 30. 6. 2016Der Erste Senat des BVerfG hatte mit Urteil vom - 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50) die §§ 13a und 13b ErbStG (Verschonungsinstrumentarium für Unternehmensvermögen) i. V. mit § 19 Abs. 1 ErbStG (Tarifnorm) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis spätestens eine [i]Zum Urteil des BVerfG s. Eisele, NWB 4/2015 S. 170Neuregelung treffen – Unvereinbarkeitserklärung mit Weitergeltungsanordnung. Zur Vorläufigkeit einschlägiger Steuerfestsetzungen s. gleich lautende Ländererlasse vom (BStBl 2015 I S. 222; kritisch hierzu M. Söffing/Lüken, ErbStB 2015 S. 169).
I. Vorbemerkung
Im derzeit geltenden Recht sind [i]Steuerfreistellungen im derzeit geltenden Rechtsachliche Steuerfreistellungen nach Maßgabe der §§ 13a, 13b ErbStG in Höhe von 85 % (sog. Regelverschonung) oder von 100 % (sog. Optionsverschonung/Vollverschonung) des Werts von Betriebsvermögen, von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie von qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften vorgesehen. Diese signifikante erbschaft- und schenkungsteuerliche Privilegierung des Erwerbs von begünstigtem [i]Begünstigungssystem für Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Grundlagen NWB IAAAE-39381 Vermögen dient zum einen dem Erhalt von Betrieben, zum anderen aber auch dem Schutz der durch den Betrieb geschaffenen Arbeitsplät...