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Steuerrecht | FG widerspricht dem BFH bei Pensionszusagen
Das FG Berlin-Brandenburg hält die Grundsätze des BFH zur sog. Überversorgung bei Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer für falsch. Daher kann eine Pensionszusage trotz Überversorgung steuerlich anerkannt werden, sofern sie fremdüblich und insbesondere angemessen ist. Bei Unangemessenheit droht keine Auflösung der Pensionsrückstellung, sondern „nur“ eine verdeckte Gewinnausschüttung (siehe auch Hinweis unten). S. 539
[i]Überversorgung, wenn Pension und Rentenanwartschaft höher als 75 % der Aktivbezüge Nach dem BFH darf der Wert der Pensionszusage zusammen mit den gesetzlichen Rentenanwartschaften des Geschäftsführers nicht höher sein als 75 % der Aktivbezüge des Geschäftsführers am Bilanzstichtag . Bei einer Überversorgung ist die Pensionsrückstellung in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen.
[i]Keine gesetzliche Regelung der ÜberversorgungDas FG hält die BFH-Rechtsprechung für falsch: Zum einen fehl...