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BFH 13.01.2015 IX R 22/14, BBK 12/2015 S. 537

Steuerrecht | Nachträgliche Verlustfeststellung trotz fehlenden ESt-Bescheids

Der Steuerpflichtige kann auch dann noch für vergangene Veranlagungszeiträume eine Verlustfeststellung beantragen, wenn ein Einkommensteuerbescheid (ESt-Bescheid) nicht ergangen ist und wegen der Festsetzungsverjährung auch nicht mehr ergehen kann. Relevant wird dies, wenn nachträglich Verluste aufgrund von Ausbildungskosten geltend gemacht werden.

[i]Inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den ESt-BescheidSeit 2010 kann ein Verlust zum 31. 12. eines Veranlagungszeitraums nur in der Höhe festgestellt werden, in der er sich aus dem ESt-Bescheid ergibt . Der ESt-Bescheid hat also faktisch eine Bindungswirkung. Diese Bindungswirkung besteht nach dem aber nur, wenn es tatsächlich einen ESt-Bescheid gibt. Ist ein ESt-Bescheid [i]Keine Bindung bei fehlendem ESt-Bescheid nicht erlassen worden, darf das FA den Erlass eines Verlustfeststellungsbesch...

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