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Abgabenordnung | Beginn der Verzinsung bei Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags
Laut Beschluss des 11. Senats des richtet sich der Beginn des Zinslaufs auch dann nach § 233a Abs. 2a erste Alternative AO, wenn der Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses (hier: die gewinnerhöhende Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG) zwangsläufig Folgewirkungen auf die Steuerfestsetzung eines anderen Veranlagungszeitraums hat (hier: Wegfall eines zunächst gem. § 10d Abs. 1 EStG berücksichtigten Verlustabzugs, wenn aufgrund des Wegfalls des Verlusts im S. 1750Verlustentstehungsjahr kein rücktragsfähiger Verlust mehr vorhanden ist).
Durch das JStG 2013 wurde § 7g Abs. 3 EStG um einen weiteren Satz ergänzt. Hiernach ist § 233a Abs. 2a AO im Fall der gewinnerhöhenden Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags grds. nicht anzuwenden. Die Neuregelung ist für Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für nach dem endende Wirtschaftsjahre e...BStBl 2014 I S. 1174