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Körperschaftsteuer | Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
Die unter den Aktenzeichen 2 BvR 1407/12 und 2 BvR 1608/12 anhängigen Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Körperschaft- bzw. Gewerbesteuerpflicht von Erstattungszinsen hat das nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Beschluss vom - I B 97/11 (BStBl 2012 II S. 697) hatte der BFH entschieden, dass Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen das Einkommen der Kapitalgesellschaften erhöhen. [i]Anmerkungen zum BFH-Beschluss vom 15. 2. 2012 - I B 97/11 s. Löbe, NWB 14/2012 S. 1128Die geänderte Rechtsprechung des VIII. Senats des , BStBl 2011 II S. 503, für die Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2010), nach der auf die Festsetzung von Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, sei auf die Einkommenserm...