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Umsatzsteuer | Eingang von Umsatzsteuer-Jahreserklärungen nach Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Mit Verfügung vom hat das Bayerische Landesamt für Steuern dazu Stellung genommen, ob eine nach Erteilung eines Umsatzsteuerbescheids mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen eingereichte Umsatzsteuererklärung noch als Steueranmeldung i. S. der §§ 167, 168 AO anzusehen ist. Für die Beurteilung der verfahrensrechtlichen Wirkung ist danach zu differenzieren, ob die Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt ist. Nach einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung ist das Steueranmeldungsverfahren nicht mehr anzuwenden. Dies gilt nicht nur bei Abgabe der (erstmaligen) Umsatzsteuererklärung nach einer Schätzung gem. § 162 AO wegen Nichtabgabe der Steueranmeldung (§ 167 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative AO), sondern auch in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige nach abweichender Steue...