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Umsatzsteuer | Entstehung der USt in Fällen des § 14c UStG
Das BMF nimmt Stellung zur Entstehung der USt in Fällen des unrichtigen Umsatzsteuerausweises im Sinne von § 14c UStG. Danach ist wie folgt zu unterscheiden:
(1) Wird erstmals in einer Nachberechnung überhöht oder zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen, kann als Entstehungszeitpunkt der Zeitpunkt der Rechnungserstellung angenommen [i]Überhöhter Ausweis in Nachberechnung werden.
Nach dem Gesetz entsteht die unrichtig ausgewiesene USt zwar bereits mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung . Das BMF sieht dies aber als nicht praktikabel an, wenn der unrichtige USt-Ausweis erstmals in einer Nachberechnung erfolgt.
(2) Bei [i]Überhöhter Ausweis in Erstrechnung einem überhöhten USt-Ausweis (19 % statt 7 %) beanstandet es das BMF nicht, wenn der Unternehmer den Mehrbetrag bereits im Voranmeldungszeitraum der Lieferung bzw. Leistung anmeldet.