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BMF 02.04.2015 IV D 2 - S 7270/12/10001, BBK 11/2015 S. 489

Umsatzsteuer | Entstehung der USt in Fällen des § 14c UStG

Das BMF nimmt Stellung zur Entstehung der USt in Fällen des unrichtigen Umsatzsteuerausweises im Sinne von § 14c UStG. Danach ist wie folgt zu unterscheiden:

(1) Wird erstmals in einer Nachberechnung überhöht oder zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen, kann als Entstehungszeitpunkt der Zeitpunkt der Rechnungserstellung angenommen [i]Überhöhter Ausweis in Nachberechnung werden.

Hinweis:

Nach dem Gesetz entsteht die unrichtig ausgewiesene USt zwar bereits mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung . Das BMF sieht dies aber als nicht praktikabel an, wenn der unrichtige USt-Ausweis erstmals in einer Nachberechnung erfolgt.

(2) Bei [i]Überhöhter Ausweis in Erstrechnung einem überhöhten USt-Ausweis (19 % statt 7 %) beanstandet es das BMF nicht, wenn der Unternehmer den Mehrbetrag bereits im Voranmeldungszeitraum der Lieferung bzw. Leistung anmeldet.

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