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Track 05 | Private Veräußerungsgeschäfte: Verfahrensruhe bei Ende 2013 verbleibenden Altverlusten
Gegen Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum gehen in letzter Zeit vermehrt Einsprüche bei den Finanzämtern ein, mit denen die Verfassungswidrigkeit der zeitlichen Befristung der Altverlustverrechnung geltend gemacht wird. Da hierzu Klagen bei FG anhängig sind, können Einspruchsverfahren nach einer Kurzinfo der OFD Nordrhein-Westfalen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhend gestellt werden.
Namhafte Experten halten die Übergangsregelung für Altverluste aus Aktiengeschäften bei der Einführung der Abgeltungsteuer für verfassungswidrig. Wer gehofft hatte, dass sich der Bundesfinanzhof dieser Auffassung anschließt, wurde jedoch enttäuscht. Der IX. Senat des BFH hat das hierzu anhängige Verfahren als unzulässig angesehen. Das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes , das einen Verstoß gegen das Grundgesetz verneint hat, ist damit rechtskräftig. Nun gibt es aber eine gute Nachricht. Obwohl derzeit kein Verfahren zu dieser Frage beim BFH geführt wird, hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen die Sachbearbeiter in den Finanzämtern aufgefordert, einschlägige Rechtsbehelfsv...