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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 04 | Abgeltungsteuer: Anrechnung spanischer Quellensteuer

Die spanische Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer auf spanische Dividenden bei Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 € ist mit Wirkung zum aufgehoben worden. Daher kann seit Jahresanfang 2015 die – festgesetzte und gezahlte und ggf. um einen Ermäßigungsanspruch gekürzte – spanische Quellensteuer auf die im Steuerabzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Abs. 3 EStG angerechnet werden.

Bei der Abgeltungsteuer ist seit Anfang 2015 eine Neuerung zu beachten. Betroffen sind Anleger, die auf spanische Dividenden Quellensteuer zahlen. Darauf hat jetzt das Bundesfinanzministerium hingewiesen.

Bis Ende 2014 galt in Spanien eine Besonderheit. Bei Ausschüttungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.500 € wurde die Quellensteuer von der spanischen Finanzbehörde vollständig erstattet. Entsprechend war eine Anrechnung der spanischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nicht möglich. Diese Sonderregelung ist zum aufgehoben worden. Folgerichtig kann seit Jahresanfang 2015 die spanische Quellensteuer angerechnet werden. Anzusetzen ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steue...

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