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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 06 | GoBD: Sicherung und Löschung von Daten bei einer Betriebsprüfung

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist in einer Verfügung darauf hin, dass durch den Datenzugriff der sachliche Umfang der Außenprüfung nicht erweitert wird. Aus diesem Grund hat ein systematischer und routinemäßiger Abgleich der Daten verschiedener Steuerpflichtiger zu unterbleiben. Dies soll jedoch die Möglichkeit zur Fertigung von Kontrollmitteilungen nicht einschränken.

Die seit Jahresbeginn geltenden „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” werfen in der Beratungspraxis viele Fragen auf. Da ist es natürlich interessant, welche ergänzenden Verwaltungsanweisungen in diesen Tagen ergehen. So hat sich aktuell das Bayerische Landesamt für Steuern zu Fragen der Datensicherung geäußert – beim Einsatz der Software IDEA, die von der Finanzverwaltung bundeseinheitlich bei Betriebsprüfungen verwendet wird.

Die Verfügung enthält viele technische Details, aber auch einige Aussagen, die von allgemeinem Interesse sind. Zunächst weist das Landesamt darauf hin: Nach dem umfangreichen BMF-Schreiben aus November 2014 ist der zur Auswertung überl...

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