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Steuerrecht | Keine Abgeltungsteuer bei Darlehen an erwerbslosen Ehegatten
Die Zinseinnahmen aus einem Darlehen unter Ehegatten können nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert werden, wenn der Darlehensnehmer
seine Zinsaufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht und
[i]Finanzielle Abhängigkeit der Ehefrau vom Ehemannfinanziell vom darlehensgewährenden Ehegatten abhängig ist und insbesondere von einem fremden Dritten kein Darlehen in dieser Höhe erhalten hätte.
Im Streitfall gewährte ein Ehemann seiner Ehefrau ein Darlehen zur Finanzierung einer Mietimmobilie [i]Ehefrau hätte von der Bank kein Darlehen erhaltenin Höhe von fast 300.000 €. Die Ehefrau hatte kein weiteres Einkommen und hätte daher von einer Bank kein Darlehen in dieser Höhe erhalten. Damit lag aus Sicht des BFH ein beherrschender Einfluss des Ehemanns auf seine Ehefrau vor, der einen Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes von 25 % re...