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Buchführung | Einbauküche bei der AfA kein einheitliches Wirtschaftsgut
Eine Einbauküche stellt nach dem Schleswig-Holsteinischen FG kein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Für die einzelnen Bestandteile der Küche ist daher die AfA gesondert zu ermitteln. Dabei gelten folgende Grundsätze:
[i]Spüle und Herd sind Gebäudeteile Spüle und Herd sind unselbständige Bestandteile des Gebäudes. Werden sie erstmalig eingebaut, handelt es sich um Herstellungskosten des Gebäudes. Werden sie hingegen ersetzt, stellt dies Erhaltungsaufwand dar, der in voller Höhe absetzbar ist.
[i]Kühlschrank: 5 JahreEin Kühlschrank, dessen Anschaffungskosten über 410 € liegen, ist auf fünf Jahre abzuschreiben. Dies ergibt sich aus der amtlichen AfA-Tabelle für Kühlanlagen.
[i]Sonstige Elektrogeräte: GWGSonstige Elektrogeräte mit Anschaffungskosten bis zu 410 € sind GWG und können daher in voller Höhe abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Beispiele sind...