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Steuerrecht | Missglückte Abspaltung ist eine Sachausschüttung
Die Abspaltung eines Betriebsteils einer GmbH, der kein Teilbetrieb im Sinne des Umwandlungssteuerrechts ist, stellt eine Sachausschüttung an die GmbH-Gesellschafter dar. Diese Sachausschüttung ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 UmwStG). Es kommt daher zu einer Aufdeckung der stillen Reserven.
[i]Doppeltes Teilbetriebserfordernis beachtenDie bei der abspaltenden GmbH verbleibenden Wirtschaftsgüter werden weiterhin mit dem Buchwert angesetzt. Die abgespaltenen Wirtschaftsgüter können hingegen zum Buchwert übertragen werden, wenn sie einen Teilbetrieb bilden und bei der abspaltenden Gesellschaft ein Teilbetrieb verbleibt, sog. doppeltes Teilbetriebserfordernis (§ 15 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 UmwStG).
Gehrmann, Spaltung, infoCenter NWB NAAAB-26806.
Riepolt, Besteuerung der Auf- und...