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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Betriebsgrundstück
Eine Teilwertabschreibung auf ein Betriebsgrundstück kann nicht damit begründet werden, dass ein geplanter Gewerbepark in der Nähe nicht realisiert worden ist. Nach dem FG Nürnberg gilt grundsätzlich die Teilwertvermutung , d. h. der Teilwert entspricht den Anschaffungskosten. Eine [i]Teilwertvermutung gilt nicht bei FehlmaßnahmenAusnahme davon gilt nur bei einer Fehlmaßnahme oder wenn der Grundstückswert dauerhaft gesunken ist. Allein die Nichtrealisierung des Gewerbeparks in der Nachbarschaft führt aber nicht zur Annahme einer Fehlmaßnahme, sondern allenfalls dazu, dass die erhoffte Wertsteigerung des eigenen Grundstücks nicht eintritt. Dies ist aber nicht einer Wertminderung gleichzustellen.
[i]Teilwertvermutung auch bei ÜberpreisDie Teilwertvermutung gilt selbst bei Zahlung eines Überpreises, d. h. eines überhöhten Kaufpreises . Die Rech...