NWB Nr. 15 vom Seite 1025

NWB Experten-Blog

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Aber bitte mit Sahne – Nachschlag zu den Steuergesetzen aus 2014

Seitdem die Jahressteuergesetze „abgeschafft“ wurden und statt ihrer fantasievollere Gesetze(sbezeichnungen) Einzug gehalten haben, wie beispielsweise das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, hat man sich ja schon fast an die etwas sperrigeren Namen gewöhnt. Ich glaube allerdings, dass ich jetzt einen neuen „Lieblingsgesetzesnamen“ habe: Ende März, genauer gesagt am , hat das Kabinett den Entwurf zum „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Soviel ich gehört habe, gibt es hierzu noch keine offizielle Abkürzung. Persönlich fände ich ja GzUdPzGzAdAadZdUuzÄwsV ganz passend – obwohl es zugegebenermaßen nicht viel kürzer wäre. Hechtner spricht in NWB 14/2015 (S. 648) vom ZollkodexAnpG 2.0 – passt auch sehr gut, finde ich. Zentrale Punkte dieses Gesetzentwurfs sind die Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag, die Einschränkungen bei Einbringungstatbeständen nach dem Umwandlungssteuergesetz sowie die Ausweitung der Konzernklausel nach § 8c KStG. Hörster stellt ab der Seite 1052 diese und weitere wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs vor.

Um die Frage des richtigen Steuersatzes geht es in der Landwirtschaft bei sog. Futtermittelzentralen: Liegt hier eine Futterlieferung (zu 7 %) oder eine Dienstleistung (zu 19 %) vor? Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden aus steuerlichen Gründen häufig in mehrere funktional-organisatorische Einheiten aufgeteilt – dabei wird bei Veredelungsbetrieben auch vielfach eine sog. Futtermittelzentrale als eigener Gewerbebetrieb eingerichtet. Die Futtermittelzentrale kauft von den pauschalierenden Landwirten Futterkomponenten ein und verkauft diese Komponenten nach Mischung als fertiges Futter als Lieferung zurück an den pauschalierenden Landwirt. Fraglich ist nun, ob es sich im Sinne der Umsatzbesteuerung (wirklich) um eine Futterlieferung handelt oder nicht doch um eine sonstige Leistung. Herbort und Menke zeigen ab der Seite 1076 Argumente dafür auf, dass es sich bei der Abgabe von Flüssigfutter um eine einheitlich zu beurteilende Leistung handelt, da im Vordergrund neben der Vorhaltung von Tierfutter gleichzeitig die zielgerichtete Versorgung der Masttiere steht. Spannend wird sein, wie sich die Verwaltung in Zukunft hier positionieren wird.

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Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 1025
NWB PAAAE-87734