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Keine Abfärbewirkung geringfügiger gewerblicher Einnahmen freiberuflicher Personengesellschaften
BFH typisiert die Bagatellgrenze
[i]BFH, Urteile vom 27. 8. 2014 - VIII R 6/12 NWB YAAAE-84199, VIII R 16/11 NWB VAAAE-84161 und VIII R 41/11 NWB ZAAAE-84164 Nach herrschendem Verständnis führt bei Personengesellschaften, die betriebliche Einkünfte i. S. der §§ 13 oder 18 EStG erzielen oder die im ertragsteuerlichen Sinne vermögensverwaltend tätig sind und insoweit keine betrieblichen Einkünfte erzielen, die gleichzeitige Erzielung von Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit gem. § 15 EStG dazu, dass die gesamten Einkünfte der Gesellschaft gewerblich werden. Sie unterliegen dann auch der Gewerbesteuer. Die Rechtsprechung hat dieses als Abfärbetheorie bezeichnete Verständnis schon in der Vergangenheit begrenzt, indem sie unter Hinweis auf das Verhältnismäßigkeitsgebot sehr geringfügige gewerbliche Einnahmen von der Abfärbewirkung ausnahm. Strittig war jedoch, wie die Bagatellgrenze zu ziehen ist. Dazu hat der BFH in drei Urteilen vom - VIII R 6/12 NWB YAAAE-84199, VIII R 16/11 NWB VAAAE-84161 und VIII R 41/11 NWB ZAAAE-84164 im Fall freiberuflicher Personengesellschaften Stellung genommen und im Wege einer typisierenden Beurteilung erstmals Umsatzgrenzen festgelegt. Diese Urteile und ihre Bedeutung für die Praxis sollen im Folgenden erörtert werden.
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