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Sozialversicherungsrecht | Ruhen des Krankengelds bei Erkrankung des Kindes während des Elterngeldbezugs
Grds. haben Versicherte so lange Anspruch auf Krankengeld, wie sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten minderjährigen Kindes, welches nach ärztlichem Attest an einer der in § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB V Buchst. a–c genannten Verlaufsformen einer Krankheit leidet, der Arbeit fernbleiben (müssen) und kein entsprechender Ruhenstatbestand eingreift. Dies ist bei Bezug von Leistungen während der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz aber der Fall (§ 49 Abs. 2 Satz 1 erster [i]Zu den Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Schmidt, NWB 50/2014 S. 3821Halbsatz SGB V). Während der Elternzeit wird nämlich kein Arbeitsentgelt erzielt, so dass die Leistung von Krankengeld systemfremd wäre. Allenfalls dann, „wenn die Erkrankung vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist“, lässt der Gesetzgeber zwar ausdrücklich eine Ausnahme zu...