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BGH 17.12.2014 IV ZR 260/11, NWB 8/2015 S. 482

Versicherungsvertragsrecht | Fristen für Erlöschen des Lösungsrechts bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung

Der BGH hat zur Wirksamkeit von § 8 Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 4 VVG a. F. Stellung genommen. Nach dem Wortlaut der Regelungen erlischt das Lösungsrecht des Versicherungsnehmers auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Der BGH hat die Bestimmungen richtlinienkonform einschränkend dahin ausgelegt, dass sie im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusatzversicherung zur Lebensversicherung nicht anwendbar sind, für die übrigen von § 8 VVG a. F. erfassten Versicherungsarten demgegenüber uneingeschränkt gelten (vgl. NWB EAAAE-65447).

Anmerkung:

Die Entscheidung ist eine [i]Welker, NWB 22/2014 S. 1636konsequente Fortführung der BGH-Rechtsprechung und überrascht daher nicht. Bereits in der Entschei...

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