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Mietrecht | Zur Kündigung wegen Eigenbedarfs
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist. Er hat dabei u. a. klargestellt, dass den Vermieter keine Verpflichtung zu einer – von Teilen der Instanzrechtsprechung erforderlich gehaltenen – sog. Bedarfsvorschau treffe. Im entschiedenen Fall erhielt die beklagte Wohnungsmieterin eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs, da die Tochter des Vermieters nach einem [i]infoCenter „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944 Auslandsaufenthalt die Wohnung beziehen wollte. Die Mieterin widersprach der Kündigung, weil der Eigenbedarf für den Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar gewesen sei. Der daraufhin vom Kläger erhobenen Räumungsklage hat das Amtsgeri...