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Anteiliges Abzugsverbot von Gemeinkosten bei nach DBA steuerfreien Einnahmen
Mit Urteil vom hat das FG Köln in der Rechtssache 10 K 2892/14 NWB UAAAE-83882 in Erweiterung (wenn nicht sogar entgegen) der bisherigen Rechtsprechung des BFH entschieden, dass nicht nur die Einzelkosten (direkt zuordenbare Kosten), sondern auch die Gemeinkosten aufzuteilen sind, wenn ein Steuerinländer sowohl inländische als auch nach einem DBA steuerfreie Auslandseinnahmen erzielt, und der auf die ausländischen steuerfreien Einnahmen entfallende Anteil der Gemeinkosten nach § 3c Abs. 1 EStG im Inland nicht abzugsfähig ist.
Klägerin war eine GmbH, die lediglich über eine inländische Betriebsstätte verfügte. Gegenstand des Unternehmens waren der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Grundstücken sowie die Herstellung von Gebäuden. Die Klägerin entfaltete ihre Geschäftstätigkeit überwiegend im Inland. Jedoch kaufte sie auch in den Niederlanden Grundstücke an und verkaufte diese anschließend wieder. Für die Gewinne aus dem An- und Verkauf von Grundstücken in den Niederlanden steht nach dem DBA Niederlande das Besteuerungsrecht unstreitig den Niederlanden zu. In ihrer Gewinnermittlung ordnete die Klägerin die Aufwendungen, die sich nicht eindeutig den steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Um...